Gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Dezember 2008 über Kinder- und Familienhilfe publiziert das Ministerium alle 6 Monate die Liste der in Luxemburg lebenden Kinder und jungen Erwachsenen, die in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie in Luxemburg oder im Ausland fremduntergebracht sind.
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