Das Rundschreiben vom 1.11.´21 ist am 14.12.´21 nochmals leicht überarbeitet worden. Der aktuelle Text (in französischer Sprache) kann hier eingesehen werden: circulaire du 14.12.´21.pdf
Zur Erinnerung, ab dem 1. November 2021 tritt ein neues Rundschreiben in Kraft, das wichtige Änderungen zugunsten von:
- in Luxemburg wohnhaften Pflegefamilien, die als „enge“ oder „intrafamilial“ bezeichnet werden und Kinder aufgrund eines ausländischen Unterbringungsurteils betreuen,
- Pflegefamilien, die als "eng" oder "intra-familiär" bezeichnet werden und Kinder betreuen, die Volljährig sind,
- sogenannte "klassische" Pflegefamilien, die volljährige Kinder betreuen.
Pflegefamilien und/oder junge Erwachsene, die den oben genannten Kategorien entsprechen, können von einer Finanzierung profitieren, die nicht von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist.
Kontaktieren Sie ihr Service d´ accompagnement für ausführliche Informationen.