Obhut
von Sarah Pepin
Ende Januar fiel das Urteil. Eine Pflegefamilie hatte geklagt, um regulären Elternurlaub gewährleistet zu bekommen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, mit der Begründung, dass Pflegekinder – im Unterschied zu Adoptiv- und leiblichen Kindern – nicht „pérennement“ an ihre Familien gebunden …
Ein Fehler hat sich in den Artikel geschlichen. Im Artikel wir das Verwaltungsgericht irtümlicherweise genannt. Es handelt sich jedoch um das Verfassungsgericht (cour constitutionnelle).