Der Koalitionsvertrag 2023–2028 erwähnt an verschiedenen Stellen den Bereich der Kinder- und Familienhilfe und insbesondere des Pflegefamilienwesens:
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Seite 105-106: „Im Rahmen der Reform des (...) Jugendschutzes wird auf das Wohl der Kinder, aber auch auf die Gewaltenteilung bei der Aufgabenverteilung zwischen Justiz und Office National de l´Enfance geachtet (...).“
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Seite 130: „Die im Rahmen der Jugendschutzreform initiierten Bemühungen zur Gewährung eines besonderen Status für Pflegefamilien werden fortgesetzt.“
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Seite 131: „Die 64 Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zu den Rechten des Kindes werden evaluiert. Eine Anpassung dieser Nationalen Strategie erfolgt nach der nächsten Überprüfung des Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes im Jahr 2026.“
Das Dokument kann von der Website der Regierung heruntergeladen werden.
Wir müssen leider feststellen, dass die meisten unserer Forderungen nicht im Koalitionsvertrag verankert sind.