27.10.´21: Neues Rundschreiben betreffend die Finanzierung bestimmter Pflegemassnahmen durch das ONE

27.10.´21: Neues Rundschreiben betreffend die Finanzierung bestimmter Pflegemassnahmen durch das ONE

Ab dem 1. November 2021 tritt ein neues Rundschreiben in Kraft, das wichtige Änderungen zugunsten von:

  • in Luxemburg wohnhaften Pflegefamilien, die als „enge“ oder „intrafamilial“ bezeichnet werden und Kinder aufgrund eines ausländischen Unterbringungsurteils betreuen,
  • Pflegefamilien, die als "eng" oder "intra-familiär" bezeichnet werden und Kinder betreuen, die Volljährig sind,
  • sogenannte "klassische" Pflegefamilien, die volljährige Kinder betreuen.

Pflegefamilien und/oder junge Erwachsene, die den oben genannten Kategorien entsprechen, können von einer Finanzierung profitieren, die nicht von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist.

Die entsprechenden Texte stehen hier zum download bereit.